Da denkt jeder zuerst an Verbote. Richtig ist: Eine Schul- und Hausordnung schränkt unsere Freiheit ein. Weshalb ist das notwendig? Zu unserer Schule gehören über 500 Lernende, mehr als 50 Lehrende, der Hausmeister, die Sekretärinnen, die Sozialpädagogin und noch einige andere. Zu manchen Anlässen kommen die Eltern noch dazu. Das Zusammenleben so vieler Menschen auf engem Raum braucht Regeln. Diese Richtlinien sollen ein vernünftiges Zusammenleben an unserer Schule ermöglichen.
Die Schulordnung soll das Miteinander fördern, Lernen erleichtern und die Schule zu einer respekt- und rücksichtsvollen Umgebung machen.
Wir appellieren an die Einsicht und Bereitschaft aller, Rücksicht zu nehmen, Mitverantwortung zu tragen und verbindliche Regeln anzuerkennen.
Die Schulordnung ist auch für Gäste verbindlich.
Allgemeine Verhaltensweisen
- Wir schätzen und fördern die Vielfalt in unserer Schulgemeinschaft. Jeder Mensch, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen, ist willkommen und wird respektiert.
- Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung haben in unserer Gemeinschaft keinen Platz. Jegliche Form von rassistischen, diskriminierenden oder ausgrenzenden Äußerungen und Handlungen wird nicht toleriert.
- Das Zeigen oder Verwenden von fremdenfeindlichen und extremistischen Symbolen sowie fremdenfeindliche und extremistische Taten sind strengstens untersagt. Solche Handlungen widersprechen unseren Werten und werden konsequent geahndet.
- Ein harmonisches Zusammenleben ist uns wichtig. Wir erwarten von allen am Schulbetrieb Beteiligten, dass sie Konflikte friedlich und respektvoll lösen. Gewalt, Drohungen oder Einschüchterungen sind strikt untersagt.
- Alle Menschen sind gleichberechtigt. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Wir setzen uns für Chancengleichheit und Gerechtigkeit in allen Bereichen des Zusammenlebens ein.
- Ein fairer und respektvoller Umgang ist die Grundlage für ein gutes Miteinander. Wir behandeln einander mit Höflichkeit und Rücksichtnahme und unterstützen uns gegenseitig.
- Respekt ist die Basis unserer Gemeinschaft. Wir achten die Privatsphäre und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen. Respektloses Verhalten wird nicht geduldet.
Verhalten im Schulobjekt und auf dem Schulgelände
- Im Schulobjekt und auf dem Schulgelände müssen sich alle so verhalten, dass niemand gestört oder belästigt wird, oder zu Schaden kommt. Um Unfälle zu vermeiden sind gegenseitige Rücksichtnahme und besondere Vorsicht im Bereich der Treppen, Fenster und Türen geboten.
- Gegenstände, von denen Gefahr ausgeht (z. B. Waffen, Messer, Sprengkörper o.Ä.), dürfen nicht mit auf das Schulgelände gebracht werden.
- Fundsachen sind umgehend im Sekretariat oder bei dem Hausmeister abzugeben.
- Fahrräder, E-Roller, Mopeds und Motorräder sind auf dem Schulhof zu schieben, an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen und zu sichern. Autos der Lernenden dürfen grundsätzlich nur außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.
- Schuleigentum ist schonend zu behandeln. Schäden sind den Lehrenden oder dem Hausmeister umgehend zu melden.
- Raum 233 dient als Pausen- und Aufenthaltsraum für Lernende der 11. und 12. Klasse, der Raum 134 (Mensa) dient als Aufenthaltsraum für Lernende der 7.-10. Klasse.
- Fachräume dürfen nur im Beisein von Lehrenden betreten werden. Es gelten die jeweiligen Fachraumordnungen. Das Verhalten in der Sporthalle regelt die Hallenordnung. Fachräume sind:
- Musik: 228 und 230
- Biologie: 113 und 104
- Chemie: A014 und A015
- Informatik: 101 und 103
- Physik: A04 und A05
- Kunst: 117 und 131
- Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Rauch- und Alkoholverbot, mit Rücksicht auf die Anwohner auch vor den benachbarten Wohnanlagen, in Sichtweite des Schulgeländes. Ein Drogenverbot, auch der Konsum von Marihuana, ergibt sich aus der allgemeinen Gesetzeslage. Ebenso ist der Konsum von Energiedrinks oder anderen bewusstseinsstimulierenden Stoffen und die Nutzung von Vaporizern untersagt.
Zusatz des Schulträgers, Landkreis Nordwestmecklenburg
- Zum Zeitpunkt des Dienstantritts, während der Dienstzeit und in den Pausen sind Alkohol und bewusstseinsverändernde Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz in den Dienstgebäuden und auf dem Dienstgelände des Landkreises verboten. Es gilt grundsätzlich eine 0,00 Promille-Grenze für Alkohol während der gesamten Arbeitszeit. Über Ausnahmen bei Alkohol entscheidet für Beschäftigte und Beamte der Kernverwaltung und der nachgeordneten Einrichtungen unter Einhaltung des Dienstweges die jeweilige Fachbereichsleitung. Für die der Landrätin bzw. dem Landrat zugeordneten Organisationseinheiten entscheidet die Landrätin oder der Landrat über Ausnahmen. Bei der Benutzung von Pkw, Maschinen und Anlagen für dienstliche Zwecke gelten ausnahmslos die 0,00 Promille-Grenzen. Dies gilt auch für einen angemessenen Zeitraum vor dem Einsatz. Bei Dienstantritt muss Nüchternheit gegeben sein.
- Innerhalb der Räumlichkeiten und in Dienstfahrzeugen des Landkreises Nordwestmecklenburg besteht Rauchverbot. Näheres regelt eine Dienstanweisung zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher. Ausnahmen erteilen die Schul-/bzw. Einrichtungsleiter/Innen.
Unterrichtszeiten
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Das Schulgebäude wird ab 7:00 Uhr geöffnet. Die Lernenden bleiben bis 07:45 Uhr auf dem Schulhof. Bei schlechtem Wetter kann der Zugang ab 07:30 Uhr ermöglicht werden.
Stunde Anfang Ende 1. 08:00 08:45 2. 08:45 09:30 Frühstück 09:30 09:45 3. 09:45 10:30 4. 10:30 11:15 5. 11:25 12:10 6. 12:10 12:55 Mittag 12:55 13:30 7. 13:30 14:15 8. 14:20 15:05 9. 15:10 15:55 10. 15:55 16:40 - Sollten Lernende nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen, müssen sie sich mittels des Formulars für Zuspätkommende entschuldigen.
- Im Krankheitsfall ist die Schule bis spätestens 08:00 Uhr zu informieren. Bei Unwohlsein in der Schule dürfen die Lernenden nicht allein nach Hause geschickt werden. Nach individueller Rücksprache sind Ausnahmen möglich.
- Sofern Leistungsnachweise am entsprechenden Unterrichtstag erbracht werden müssen, so sind die Lernenden verpflichtet innerhalb von fünf Schultagen, beginnend mit dem ersten Tag der Genesung, sich mit der entsprechenden Lehrperson bezüglich des Nachholens des Leistungsnachweises in Verbindung zu setzen. Kommen Lernende dieser Pflicht nicht nach, so ist dies als nicht erbrachte Leistung zu bewerten.
- Lernende der Sekundarstufe II (Jahrgang 10-12) müssen bei Klausuren zusätzlich ein ärztliches Attest vorlegen.
- Der zentrale Nachschreibetermin findet für Lernende der Sekundarstufe I (Jahrgang 7-9) an einem Wochentag, für Lernende der Sekundarstufe II (Jahrgang 10-12) am Samstag statt.
Richtlinien für das Verhalten im Klassen- und Fachraum
- Im Unterrichtsraum, insbesondere an den eigenen Arbeitsplätzen, hat jeder auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Lehrende und Lernende sind dazu angehalten, die Räumlichkeiten in angemessenem Zustand zu überlassen. Fenster dürfen in Abwesenheit Lehrender nur in Kippstellung geöffnet sein. Nach dem Unterricht ist die Beleuchtung auszuschalten. In den großen Pausen ist für ausreichend Belüftung zu sorgen. Am Ende der letzten Stunde sind alle Stühle hochzustellen, die Fenster und Jalousien zu schließen sowie die digitalen Tafeln und PC-Kabinette auf Standby zu schalten. Nur am letzten Unterrichtstag der Woche werden diese heruntergefahren.
- Wenn Lehrende zu einer Unterrichtsstunde nicht erscheinen, ist die Klasse bzw. der Kurs verpflichtet, dies 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden.
- Die Klassenräume sind 15 Minuten vor Schulbeginn und 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn für die Lernenden aufzuschließen.
- Getränke in offenen Behältern und warme Speisen dürfen grundsätzlich nicht mit in das Schulgebäude genommen werden.
- In Fachräumen gilt zusätzlich die entsprechende Fachraumordnung.
- Die Manipulation von technischen Geräten sowie der Heizung ist den Lernenden nicht gestattet. Nur auf Anweisung einer Lehrperson ist eine Änderung vorzunehmen.
Richtlinien für das Verhalten in den Pausen
- Minderjährigen Lernenden ist das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen nicht gestattet. In Freistunden und in der Mittagspause kann ihnen das Verlassen des Schulgeländes gestattet werden, wenn die Erziehungsberechtigten ihr grundsätzliches Einverständnis schriftlich erklärt haben.
- Der Aufenthalt hinter und neben dem Nebengebäude (Physik, Chemie) sowie zwischen den Fahrrädern ist nicht gestattet.
- Bei Regen und extremen Witterungsbedingungen wechseln die Lernenden in den Raum der nächsten Unterrichtsstunde.
- Jedes Verhalten, das andere gefährdet, z. B. das Werfen von Steinen, Flaschen, Schneebällen o. Ä. ist verboten. Das Hantieren an fremden Fahrrädern ist untersagt.
- Müll wird in den vorgesehenen Behältnissen entsorgt und wenn möglich getrennt.
- Das Verursachen von unangemessen lauten Geräuschen ist auf dem gesamten Schulgelände aus Rücksicht auf sich im Unterricht Befindende und die Nachbarschaft zu unterlassen.
Richtlinien zur Nutzung privater Endgeräte
Smartphones
- Private Smartphones sind im gesamten Schulgebäude ausgeschaltet in der Tasche zu verstauen.
Tablets/Notebooks/Äquivalente
- Die Nutzung privater Endgeräte muss beantragt und durch die Klassenkonferenz befürwortet werden.
- Private Endgeräte sind in der Tasche oder zugeklappt auf dem Tisch aufzubewahren und dürfen erst nach Aufforderung der Lehrkraft und zu schulischen Zwecken aufgeklappt und genutzt werden. Während der Nutzung müssen sie flach auf dem Tisch liegen.
- Dem Lehrenden ist zu jeder Zeit gestattet, Einblick in die Nutzung des privaten Endgerätes zu erhalten.
KI-Modelle
- Die Nutzung selbstlernender KI-Modelle für das Erbringen von Leistungsnachweisen ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Äußert eine Lehrperson den begründeten Verdacht, ein Leistungsnachweis wurde mithilfe einer KI erzeugt, so wird die Leistung im Sinne eines Betrugsversuches bewertet. Der Lehrperson bleibt die Überprüfung der erbrachten Leistung vorbehalten. Über deren Art und Weise entscheidet die Lehrperson individuell.
In den Unterrichtsräumen ist der Gebrauch von mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones, Smartwatches, Tablets) und KI-Modellen (z. B. ChatGPT) nur auf Anweisung der Lehrenden gestattet. Bei Leistungsüberprüfungen gelten eingeschaltete Geräte als Betrugsversuch. Lehrende dürfen ihre privaten Endgeräte zu dienstlichen Zwecken im Schulgebäude verwenden.
Verstoß und Kontrolle der Einhaltung
- Lehrende und Lernende sind zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet und zur Kontrolle angehalten.
- Bei Verstoß gegen die Richtlinien zur Nutzung privater Smartphones wird das Smartphone durch den Lernenden im Sekretariat mit einem Namensvermerk versehen und in ein entsprechendes Fach gelegt. Der Lernende darf bei einem einmaligen Verstoß das Smartphone am Ende des Schultages wieder abholen. Bei einem wiederholten Verstoß muss das Smartphone durch die Eltern abgeholt werden.
- Bei Verstoß gegen die Richtlinien zur Nutzung privater Endgeräte kann die Klassenkonferenz die Erlaubnis der Nutzung dem Lernenden wieder entziehen.
- Bei Verstoß gegen die Schulordnung liegen die Konsequenzen im pädagogischen Ermessen der Lehrenden bzw. der Schulleitung. Näheres regelt das Schulgesetz.
Die vollständige Schulordnung
