Gerhart-Hauptmann-Gymnasium


Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist, sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.

Betriebspraktikum Klasse 9

Zeitraum: 17.06.2024 - 28.06.2024

Hinweise für Schüler, Eltern, Betriebe

Das Betriebspraktikum soll den Schülern und Schülerinnen durch eigene Tätigkeit an verschiedenen Arbeitsplätzen helfen, den Aufbau des Betriebes sowie die für die Tätigkeiten erforderlichen Ausbildungen, die sozialen Belange u.a. kennen zu lernen.

Im Unterricht erworbene Kenntnisse werden durch eigene Beobachtungen und Erfahrungen ergänzt. Das Betriebspraktikum soll:

  • zur Entwicklung des Verständnisses der Arbeits- und Wirtschaftswelt beitragen
  • den SchülerInnen in seiner Berufs- und Studienwahl unterstützen
  • den Übergang von der Schule ins Berufs- und Arbeitsleben erleichtern

Betriebspraktika können grundsätzlich in allen Bereichen der Industrie, des Handwerks, des Handels und Verkehrs, der Landwirtschaft, der Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe, der öffentlichen Verwaltungen und der sozialen Einrichtungen durchgeführt werden – möglichst jedoch nicht im elterlichen Betrieb. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Praktika sind dort unzulässig, wo eine besondere Gefährdung des Schülers bzw. der Schülerin vermutet werden kann und wo eine Betreuung durch die Schule ausgeschlossen ist. Wird ein Praktikumsplatz außerhalb der Wismarer Umgebung gewählt, muss rechtzeitig ein formloser Antrag der Eltern an die Schulleitung gestellt werden!

Hinweise:

  • Es gilt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Beruflichen Orientierung an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes MV vom 12.07.2021.
  • Die SchülerInnen (unter 15 Jahren) dürfen höchstens 7 Std. täglich und insgesamt nur 35 Wochenstunden beschäftigt werden. Jugendliche ab 15 dürfen höchstens 8 Stunden täglich arbeiten. Es besteht kein Vergütungsanspruch.
  • Das Praktikum ist eine Schulpflichtveranstaltung. Für die Dauer des Praktikums unterliegen die SchülerInnen der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Haftpflicht- und Sachschäden wird durch den kommunalen Schadensausgleich Deckungsschutz gewährt. - Über die Beurlaubung eines Schülers bzw. einer Schülerin aus persönlichen Gründen entscheidet nur die Schule.
  • Die SchülerInnen erstellen einen Praktikumsbericht im Fach AWT.
  • Die Betreuung durch die Schule erfolgt über den Praktikumsleiter bzw. die Klassen- und FachlehrerInnen.
  • Dem Betrieb wird während des Praktikums die Aufsicht für den Schüler bzw. die Schülerin und die Fürsorge übertragen. Er sollte den Schüler oder der Schülerin bei der Lösung der Praktikumsaufgaben unterstützen.
  • Der Schüler bzw. die Schülerin unterliegt während des Praktikums der Betriebsordnung.
  • Die Vorschriften des Arbeitsschutzes sind zu beachten.
  • Unfälle und unentschuldigtes Fehlen sind umgehend der Schule zu melden.
  • Zum Abschluss erhält der Schüler bzw. die Schülerin ein Praktikumszertifikat sowie eine Praktikumsbewertung (Vordrucke der Schule) oder eine Beurteilung.
  • Bei Krankheit sind die Schule und der Betrieb umgehend zu benachrichtigen.

Die Abgabe der Praktikumsverträge erfolgt bis zum 30.04.2024 bei der Klassenleitung.

Unterlagen

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