Prüfungsverordnungen
Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien
Gemäß § 19 des Schulgesetzes sind Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen berechtigt, an einer Mittleren-Reife-Prüfung teilzunehmen. Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.